Der Strompreis beinhaltet folgende Komponenten:
Vertriebsanteil: Im Vertriebsanteil ist der Energiepreis enthalten. Er ist der eigentliche „Strompreis“. Der Strom wird an der Strombörse in Leipzig gehandelt. Der Energiepreis zuzüglich Abrechnungs- und Abwicklungskosten sowie Marge ist der Vertriebsanteil, den wir Ihnen als Stromanbieter berechnen.
Netzkosten/Netznutzungsentgelte: Diese werden für die Durchleitung von Strom vom Kraftwerk bis zu Ihnen erhoben. Sie dienen dem Ausbau, Erhalt und Neubau des Netzes und werden vom Staat durch die Bundesnetzagentur genehmigt und reguliert.
Konzessionsabgabe: Das ist die Abgabe, die Energie- und Wasserversorger an öffentliche Gebietskörperschaften für die Nutzung öffentlicher Wege leisten müssen, wenn sie Sie als Verbraucher versorgen.
KWKG-Umlage: Mit der Umlage gemäß Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz wird die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme aus Gas gefördert, um die CO2-Emissionen zu reduzieren.
EEG-Umlage: Die Umlage gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz fördert die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, diese wurde zum 01. Juli 2022 abgeschafft.
§19-Umlage: Die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) regelt u. a. in § 19 Abs. 2 die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von der Zahlung der Netznutzungsentgelte. Die Mindereinnahmen werden von allen anderen Stromkunden erlöst.
Offshore-Umlage: Diese Umlage deckt die Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks.
Abschalt-Umlage: Das ist eine Umlage zur Vorhaltung von Abschaltleistung nach der „Verordnung zu abschaltbaren Lasten“.
Stromsteuer: Die Stromsteuer basiert auf dem Stromsteuergesetz und regelt die Besteuerung des Stromverbrauchs.
Mehrwertsteuer: Die Mehrwertsteuer wird zu allen Preisbestandteilen hinzugerechnet, so dass sich dann der zu zahlende Brutto-Endpreis ergibt.