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Stadtwerke Lehrte GmbH

Germaniastraße 5
31275 Lehrte

Öffnungszeiten

Montag 8:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch 8:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag 8:30 - 12:00 Uhr

Sie möchten eine Störung melden?

Im Falle einer Störung an Strom-, Gas- oder Wasserleitungen erreichen Sie unseren Entstörungsdienst der Stadtwerke Lehrte unter folgenden Nummern:

Strom: 05132 5005-500
Gas & Wasser: 05132 1090
Abwasser: 05132 5005-600
Ladesäulen: 05132 5005-700

Was tun wenn es mal nach Erdgas riecht?

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 HÄUFIGE FRAGEN

 Begriffserklärung zu den Preisbremsengesetzen:

Grundpreis

Der Grundpreis ist unabhängig vom Verbrauch. Es handelt sich um einen monatlichen Betrag für die Bereitstellung Ihres Energiezählers.

Arbeitspreis/Energiepreis

Der Arbeitspreis gibt den Preis für jede verbrauchte Kilowattstunde der Energie an. Der Arbeitspreis wird auch als Verbrauchspreis bezeichnet.

Referenzpreis

Der Referenzpreis wurde durch die Bundesregierung vorgegeben. Dies ist der Arbeitspreis, den Sie unter Berücksichtigung der Preisbremse zahlen müssen.

Differenzpreis

Der Differenzpreis ergibt sich aus dem Arbeits-/Energiepreis abzüglich des Referenzpreises.

Vorliegende Jahresverbrauchsprognose

Die Verbrauchsprognose wurde durch den Netzbetreiber prognostiziert. Diese basiert unter anderem auf Ihrem Vorjahresverbrauch.

Für Gas gilt hierbei die prognostizierte Jahresmenge aus September 2022. Für Strom gilt die aktuelle prognostizierte Jahresmenge.

Entlastungskontingent

Das Entlastungskontigent beträgt 80% der Verbrauchsprognose und wird monatlich in Form eines verringerten Abschlags an Sie weitergegeben.

Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag ist der Betrag, um den Sie im Monat entlastet werden. Dieser wird direkt von Ihrem Abschlag abgezogen.

(Arbeitspreis – Referenzpreis) x Entlastungskontigent : 12 Monate = Entlastungsbetrag in Euro

Beispielrechnung Gas:
Arbeitspreis: 0,1538 €
Referenzpreis: 0,12 €
Verbrauchsprognose im Jahr: 10.000 kWh
Entlastungskontingent: 8.000 kWh

(0,1538 – 0,12) x 8.000 : 12 = 270,40 €

 

Entlastungsbetrag gesamt

Der Entlastungsbetrag weist die jährliche Entlastung aus.

Strom- und Gaspreisbremse:

Entlastungen innerhalb der Abrechnungen

Für den Fall, dass die tatsächlichen Verbrauchskosten geringer sind als die Entlastungsbeträge, schreibt der Gesetzgeber vor, dass wir maximal in Höhe der Verbrauchskosten entlasten dürfen.

Kann die Jahresverbrauchsprognose beeinflusst werden?

Nein. Die Gesetzgebung schreibt genau vor, wie die staatliche Entlastung sowie die Jahresverbrauchsprognose errechnet wird. 

Ich bin Neukunde, wie wird mein Jahresverbrauch ermittelt?

Wir sind verpflichtet, die uns gemeldete Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers als Grundlage für die Berechnung des Entlastungsbetrages zu verwenden.

 

Strompreisbremse für Privatkunde sowie Unternehmen unter 30.000 kWh Jahresverbrauch

Die Strompreisbremse wurde durch die Regierung am 16.12.2022 beschlossen.

Für 80 % der vom Netzbetreiber prognostizierten Jahresmenge wird die Kilowattstunde auf 40 Cent reduziert. Die Differenz zu Ihrem regulären Strompreis übernimmt der Bund. Der restliche Verbrauch für das Jahr 2023 wird in Höhe Ihres regulären Strompreises berechnet.

Als Privatkunde müssen sich um nichts kümmern, die Beantragung und Abwicklung übernehmen wir.

Laut Regierung ist die Strompreisbremse zum 01.03.2023, rückwirkend zum 01.01.2023, befristet bis zum 31.12.2023, in Kraft getreten.

Strompreisbremse für Unternehmen über 30.000 kWh Jahresverbrauch

Die Strompreisbremse wurde durch die Regierung am 16.12.2022 beschlossen.

Für 70 % der Jahresmenge aus dem Jahr 2021 wird die Kilowattstunde auf 13 Cent je kWh vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich Umsatzsteuer reduziert. Die Differenz zum regulären Strompreis übernimmt der Bund. Die restlichen 30 % des Vorjahresverbrauchs werden über den abgeschlossenen Vertragspreis berechnet.

Sie müssen bei einem Verbrauch über 30.000 kWh eine Selbsterklärung ausfüllen. Diese erhalten Sie hier.

Laut Regierung ist die Strompreisbremse zum 01.03.2023, rückwirkend zum 01.01.2023, befristet bis zum 31.12.2023, in Kraft getreten.
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Gaspreisbremse für Privatkunden sowie Unternehmen unter 1,5 GWh Jahresverbrauch

Die Gaspreisbremse wurde durch die Regierung am 16.12.2022 beschlossen.

Für 80 % der prognostizierten Jahresmenge aus September 2022, wird die Kilowattstunde auf 12 Cent reduziert. Die Differenz zu Ihrem regulären Gaspreis übernimmt der Bund.

Die restlichen 20 % des Vorjahresverbrauchs werden über den abgeschlossenen Vertragspreis berechnet. Sie müssen sich um nichts kümmern, die Beantragung und Abwicklung übernehmen wir.

Laut Regierung ist die Strompreisbremse zum 01.03.2023, rückwirkend zum 01.01.2023, befristet bis zum 31.12.2023, in Kraft getreten.

 

Gaspreisbremse für Unternehmen über 1,5 GWh Jahresverbrauch

Die Gaspreisbremse wurde durch die Regierung am 16.12.2022 beschlossen.

Für 70 % der Jahresmenge aus dem Jahr 2021, wird die Kilowattstunde auf 7 Cent vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich Umsatzsteuer reduziert. Die Differenz zu Ihrem regulären Gaspreis übernimmt der Bund.

Die restlichen 30 % des Vorjahresverbrauchs werden über den abgeschlossenen Vertragspreis berechnet.

Sie müssen bei einem Verbrauch über 1,5 GWh eine Selbsterklärung ausfüllen. Diese erhalten Sie hier.

Laut Regierung ist die Strompreisbremse zum 01.03.2023, rückwirkend zum 01.01.2023, befristet bis zum 31.12.2023, in Kraft getreten.

Aktuelle Energiethemen

Was ist das Kostenaufteilungsgesetz?

Bis 2022 konnten die CO2-Kosten über die Heizkostenabrechnung vollständig auf den Mieter umgelegt werden. Ab 2023 werden auch Vermieter an den CO₂-Kosten beteiligt. Die Höhe des Anteils richtet sich nach der energetischen Gebäudequalität. Weitere Erläuterungen finden Sie unter dem Punkt CO₂-Bepreisung.

Wann erfolgt die Mehrwertsteueranpassung?

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat mit Blick auf das Wachstumschancengesetz entschieden, dass die befristet gesenkte Mehrwertsteuer auf Gas- und Wärmelieferungen wie geplant bis zum 31. März 2024 gilt.

Seit dem 1. April 2024 wurde die Mehrwertsteuer wieder von 7 auf 19 Prozent angehoben. In den im Februar 2024 mitgeteilten Abschlagsbeträgen ist die Mehrwertsteuer-Erhöhung zum 01.04.24 bereits berücksichtigt.

Wie ist die Versorgungslage?

Den aktuellen Stand der Versorgungslage können Sie jederzeit auf der Seite der Bundesnetzagentur einsehen. Über den folgenden Link werden Sie auf die entsprechende Seite weitergeleitet.

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Gasversorgung/aktuelle_gasversorgung/start.html

 

Wie sieht der Notfallplan der Regierung für die Gasversorgung aus?

Das Bundesministerium für Wirtschaft hat bereits 2012 einen Notfallplan gemäß den Vorgaben der Europäischen Union entwickelt, der alle vier Jahre aktualisiert wird. Er tritt in Kraft, wenn sich die sichere Versorgungslage mit Gas in Deutschland deutlich verschlechtert (so, wie es aktuell durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine der Fall ist). Der Plan regelt unter anderem, dass Privathaushalte oder Krankenhäuser möglichst lange mit Gas versorgt werden. Er umfasst drei Alarmstufen und ermöglicht der Bundesnetzagentur je nach Alarmstufe, das Eingreifen in die Versorgung und die Verteilung der Energie.

 

Welche Alarmstufen gibt es und was passiert in welcher Stufe?

Der Notfallplan Gas umfasst drei Stufen, die bei verschiedenen Szenarien ausgerufen werden können.

1. Stufe – Frühwarnstufe
Wird eine Frühwarnung herausgegeben, liegen zuverlässige Hinweise darauf vor, dass wahrscheinlich ein Ereignis eintritt, das zu einer Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. In der Frühwarnstufe wird darauf vertraut, dass sich die Probleme am Markt nicht bemerkbar machen, sodass kein Eingreifen notwendig ist.

2. Stufe – Alarmstufe
In dieser Stufe ist die Störung der Gasversorgung so groß, dass sich die Versorgungslage erheblich verschlechtert. Dennoch kann der Markt die Nachfrage noch bewältigen, ohne dass zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden müssen. 

3. Stufe – Notfallstufe
Die Nachfrage nach Gas ist außergewöhnlich hoch, die Gasversorgung ist erheblich gestört oder die Versorgungslage hat sich aus einem anderen Grund erheblich verschlechtert – das sind die Voraussetzungen für die Ausrufung der Notfall- und damit höchsten Stufe des Notfallplans Gas. Außerdem übersteigt die Nachfrage nach Gas die noch vorhandene Versorgung und die umgesetzten marktbasierten Maßnahmen reichen zu einer Regulierung nicht mehr aus.
In diesem Fall greift der Staat ein, um vor allem die Versorgung der besonders schützenswerten Kunden, zu denen auch Sie als Privathaushalte zählen, zu gewährleisten. Zu aktuellen Anordnungen wie der, Gas zu sparen, können dann Anordnungen hinzukommen, die unter anderem die Stromproduktion aus Gas einschränken oder die Abschaltung von Industriekunden vorsehen.



 

Rund um Ihren Vertrag

Was ist eine Verbrauchsstelle?

Die Verbrauchsstelle oder Abnahmestelle ist die Wohnung oder das Haus, in dem Sie Strom, Erdgas und/oder Wasser verbrauchen.

Was ist der Unterschied zwischen Ihrer Kundennummer und Rahmenvertragsnummer?

Hinter der Kundennummer befinden sich Ihre persönlichen Daten wie Ihr Name und Ihre Postanschrift.
Der Rahmenvertrag bündelt alle Ihre einzelnen Verträge innerhalb der Stadtwerke Lehrte GmbH.

Wo finde ich meine Kundennummer/Rahmenvertragsnummer?

Ihre Kunden- sowie auch die Rahmenvertragsnummer finden Sie auf allen Schreiben der Stadtwerke Lehrte GmbH, oben rechts neben unserem Briefkopf.

Werde ich über Preisänderungen informiert?

Wir informieren Sie fristgerecht vor jeder Preisänderung.

Was bedeutet Preisgarantie?

Bei Tarifen mit Preisgarantie haben Sie die Sicherheit, dass sich Ihr Arbeits- und Grundpreis innerhalb des Garantiezeitraumes nicht erhöht, selbst wenn die Beschaffungskosten oder die Netznutzungsentgelte steigen sollten. Von der Garantie ausgenommen sind Steuern und vom Gesetzgeber erhobene Abgaben oder Umlagen sowie die Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“). Diese können sich innerhalb des Garantiezeitraums ändern. Daher wird unsere Preisgarantie als eingeschränkte Preisgarantie ausgewiesen.

Was bedeutet Preisgarantie?

Bei Tarifen mit Preisgarantie haben Sie die Sicherheit, dass sich Ihr Arbeits- und Grundpreis innerhalb des Garantiezeitraumes nicht erhöht, selbst wenn die Beschaffungskosten oder die Netznutzungsentgelte steigen sollten. Von der Garantie ausgenommen sind Steuern und vom Gesetzgeber erhobene Abgaben oder Umlagen sowie die Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“). Diese können sich innerhalb des Garantiezeitraums ändern.

Was sind Arbeitspreis und Grundpreis?

Der Arbeitspreis gibt den Preis für jede verbrauchte Kilowattstunde der Energie an. Der Arbeitspreis wird auch als Verbrauchspreis bezeichnet.
Der Grundpreis ist unabhängig vom Verbrauch. Es handelt sich um einen monatlichen Betrag für die Bereitstellung Ihres Energiezählers.

Gibt es spezielle Tarife für Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen?

Nein, aktuell haben wir keine speziellen Tarife im Angebot.

Grundversorger, Ersatzversorger, Netzbetreiber, Lieferant, Messstellenbetreiber: Wer macht was?

Grund- und Ersatzversorger

Der Grundversorger ist der Energieanbieter, der in einem Netzgebiet die meisten Haushalte mit Strom oder Erdgas versorgt. Er wird vom Netzbetreiber alle drei Jahre für alle Netzgebiete in Deutschland ermittelt. Der Grundversorger ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Belieferung mit Energie sicherzustellen.

Der Ersatzversorger übernimmt die spontane Belieferung für ungeplante Lieferverhältnisse für maximal 3 Monate. Danach erfolgt automatisch die Übernahme in die Grundversorgung.

Wir sind in Lehrte der Grund- und Ersatzversorger für Erdgas.

Netzbetreiber

Der Netzbetreiber ist für den Aufbau, Ausbau und die Erhaltung des Strom- , Erdgas- und Wassernetzes verantwortlich. Auch ist er der Eigentümer Ihres Energiezählers. Zu seinen Aufgaben gehört unter anderem die Ablesung der Energiezähler. Der Netzbetreiber schickt Ihnen daher einmal jährlich eine Ablesekarte zu. Liegt zum Abrechnungszeitpunkt kein abgelesener Zählerstand vor, so ist der Netzbetreiber berechtigt, einen Zählerstand anhand Ihres bisherigen Verbrauchs zu errechnen.

Wir sind in Lehrte der Netzbetreiber für Erdgas und Strom.

Lieferant

Der Lieferant ist für die Belieferung seiner Kunden mit Energie verantwortlich. Dabei kann es sich um das Stadtwerk vor Ort oder ein regional bis bundesweit agierendes Unternehmen handeln.
Dies ist Ihr Ansprechpartner.

Jeder Haushalt kann seinen eigenen Energievertrag mit dem Lieferanten seiner Wahl abschließen.

Messstellenbetreiber

Der Messstellenbetreiber ist zuständig für Einbau, Betrieb, Ablesung und Wartung von Stromzählern sowie für die eigentliche Messung. Sofern Sie diese Aufgabe nicht an einen gesonderten Messstellenbetreiber vergeben haben, so übernimmt der Netzbetreiber automatisch diese Funktion.

Fragen rund um Ihren Zähler

Wo finde ich meinen Zähler?

Ihr Stromzähler befindet sich im Sicherungskasten bzw. Stromverteilkasten.
Der Erdgaszähler befindet sich in der Regel in der Nähe Ihrer Heizung. Sollten sich die Zähler nicht in Ihrem Wohnbereich befinden, dann schauen Sie in Ihrem Treppenhaus oder Keller nach.

Fragen Sie zur Not bei Ihrem Vermieter, der Hausverwaltung oder dem Hauswart nach.

Wo steht meine Zählernummer?

Die Zählernummern stehen auf der Vorderseite der Geräte, meist über oder unter dem Barcode.

Was bedeuten die Abkürzungen „HT“ und „NT“ auf meinem Stromzähler?

„HT“ bedeutet Hochtarif, dieses Zählwerk zählt den Verbrauch am Tag.
„NT“ steht für Niedertarif, hier wird der Stromverbrauch in der Nacht gemessen.

Wir rechnen beide Zählwerke zum einheitlichen Arbeitspreis ab.

Was ist ein Doppeltarifzähler?

Die Doppel- oder Zweitarifzähler erfassen den Stromverbrauch auf zwei getrennten Zählwerken. Diese Zählerart gibt es vor allem bei Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen, da sie den Stromverbrauch für zwei Zeitabschnitte getrennt erfassen: Tagsüber wird zum Hochtarif (HT), nachts zum in der Regel günstigeren Niedertarif (NT) abgerechnet. Am oberen Zählwerk kann der Tagstrom-Verbrauch abgelesen werden, am unteren der des Nachtstroms.

Wir rechnen beide Zählwerke zum einheitlichen Arbeitspreis ab.

Was ist ein Zweirichtungszähler?

Ein Zweirichtungs- oder „Zwei-Wege-Zähler“ kombiniert mehrere Einzelzähler, um den Stromfluss in verschiedene Richtungen zu erfassen. Dabei geht es zum einen um den Strombezug vom Energieversorger und zum anderen um den Strom, den Verbraucher in das öffentliche Versorgungsnetz einspeisen. Dies ist beispielsweise bei einer Photovoltaik-Anlage der Fall.

Wer liest meine Zähler ab?

Einmal im Jahr senden wir Ihnen eine sogenannte Selbstablesekarte zu. Diese können Sie portofrei an uns zurückschicken. Alternativ können Sie uns Ihren Zählerstand auch HIER oder per E-Mail an info@stadtwerke-lehrte.de übermitteln.

Warum wurde mein Zählerstand geschätzt?

Wenn uns zum Abrechnungsdatum kein abgelesener Zählerstand vorliegt, sind wir berechtigt, den Zählerstand anhand Ihres bisherigen Verbrauchs zu errechnen bzw. zu schätzen und mit Ihrem Netzbetreiber abzustimmen.

Zum Thema Zahlungen

Wie wird die Höhe der Abschläge ermittelt?

Ihren Abschlag kalkulieren wir so, dass er die Gesamtkosten Ihres zu erwartenden Verbrauchs bis zum nächsten Abrechnungstermin deckt. Im ersten Abrechnungsjahr wird er auf Grundlage Ihres Vorjahresverbrauchs bzw. nach Personenanzahl (Strom) oder Fläche (Gas) berechnet. In den Folgejahren resultiert er aus Ihrem Vorjahresverbrauch.

Wann muss ich meine Abschläge bezahlen?

Bitte zahlen Sie Ihre Abschläge pünktlich zu den angegebenen Terminen in Ihrem Abschlagsplan.
Der Abschlag wird immer erst zum Ende des laufenden Monats fällig (vorletzter Bankarbeitstag im Monat). Den Abschlagsplan finden Sie auf der Rahmenvertragsbestätigung oder auf Ihrer aktuellen Jahresverbrauchsabrechnung.

Kann ich den Fälligkeitstag meiner Abschläge ändern?

Nein, dies ist nicht möglich.

Kann ich meinen Abschlag ändern lassen?

Ja, eine Anpassung ist möglich.
Für eine Abschlagsänderung benötigen wir generell einen aktuellen Zählerstand. Anhand des Zählerstandes können wir überprüfen, ob die bisher geleisteten Abschlagszahlungen zu gering oder zu hoch ermittelt wurden. So können wir rechtzeitig einer möglichen Nachzahlung oder einem zu hohen Guthaben entgegenwirken.

Bei Leerständen oder Änderungen der Lebensumstände bitten wir um eine kurze Information. Wir werden mit Ihnen eine geeignete Lösung finden und die Abschläge entsprechend anpassen.

Wie kann ich meine Abschläge/Rechnungen bezahlen?

Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, müssen Sie nichts weiter tun, da wir die Abschläge von Ihrem Konto abbuchen. Hierbei wird alles automatisch pünktlich bezahlt und Sie müssen sich um nichts mehr kümmern.

Alternativ können Sie uns die fälligen Beträge gerne auch überweisen. Damit wir Ihre Zahlung richtig zuordnen können, geben Sie bei der Überweisung immer Ihre Kundennummer und Rahmenvertragsnummer im Verwendungszweck an.

Gerne können Sie auch bei uns direkt im Kundencenter in bar oder mit EC-Karte einzahlen.

Welche Möglichkeiten gibt es, wenn ich meine Rechnung nicht bezahlen kann?

Sollten Sie Sorge haben, Ihre Rechnungen nicht begleichen zu können, kommen Sie bitte rechtzeitig auf uns zu! Ob persönlich, telefonisch oder per E-Mail – unsere Mitarbeiter ermöglichen Ihnen vertrauliche Gespräche in einem geschützten Rahmen und finden gemeinsam mit Ihnen eine Lösung, die für Sie und uns tragbar ist.

 

Wie kann ich Ihnen eine Einzugsermächtigung erteilen oder ändern?

Bitte teilen Sie uns Ihre Bankdaten vorwiegend über unser Formular SEPA-Lastschriftmandat mit.
Senden Sie dieses hierzu vollständig ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück.

Bitte beachten Sie, dass bei einer Meldung per Brief, Fax oder E-Mail zwingend die Unterschrift des Kontoinhabers benötigt wird.

Gleiches gilt auch bei Änderungen der Bankverbindung.

Wie kann ich mir mein Guthaben auszahlen lassen?

Für eine Auszahlung Ihres Guthabens benötigen wir generell die Unterschrift aller Vertragspartner. Senden Sie uns das Guthabenformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück. Die mitgeteilte Bankverbindung darf nur zur einmaligen Auszahlung verwendet werden. Eine Barauszahlung Ihres Guthabens ist nicht möglich.



Was sind Rücklastschriftgebühren?

Wenn wir nicht wie vereinbart von Ihrem Konto abbuchen konnten (zum Beispiel, weil es nicht gedeckt oder erloschen ist), entstehen bei Ihrer Bank Bearbeitungsgebühren. Diese geben wir als Rücklastschriftgebühren direkt an Sie weiter. Die Höhe dieser Gebühren hängt von Ihrer Bank ab.

Zum Thema Erdgas

Was bedeutet H-Gas und L-Gas?

Die Bezeichnungen hängen eng mit dem Brennwert des Erdgases zusammen: H ist die Abkürzung für das englische „high“ und steht für einen hohen Brennwert. Dieses Erdgas hat den Faktor 10 bis 12. L-Gas steht für Low-, also Niedrig-Erdgas. Sein Brennwert liegt bei 8 bis 10.

Was ist der Brennwert?

Der Brennwert wird in kWh/m³ angegeben und beschreibt den Energiegehalt bzw. die Qualität des Erdgases, die aufgrund der Zusammensetzung natürlichen Schwankungen unterliegt. Der Hauptbestandteil von Erdgas ist Methan. Je mehr weitere Bestandteile wie Stickstoff oder Kohlenstoffdioxid enthalten sind, desto niedriger ist der Brennwert. Dieser bedingt die Einstufung in H- oder L-Gas. Der Brennwert wird von Ihrem Netzbetreiber festgelegt und kann bei Bedarf dort erfragt werden. Er variiert je nach Erdgasnetz und liegt etwa zwischen 8,0 und 12,5 kWh pro m³.

Was bedeutet Zustandszahl?

Die Zustandszahl bezeichnet den Unterschied vom Idealvolumen des Erdgases zum Volumen im Betrieb. Da auf das Erdgas verschiedene volumenverändernde Kräfte wie Temperatur oder Druck einwirken, wird durch Angabe der Zustandszahl gewährleistet, dass diese Unterscheidungen in den Verbrauch einfließen. Der Wert wird von Ihrem Netzbetreiber festgelegt und kann bei Bedarf dort erfragt werden.

Wie rechnen Sie meinen Erdgasverbrauch von m³ in kWh um?

Die Umrechnung von m³ in kWh erfolgt anhand einer mathematischen Formel:

m³ x Brennwert x Zustandszahl = kWh

Der Erdgaszähler zählt die Kubikmeter (m³) des gelieferten Erdgases. Die Zusammensetzung von Erdgas ist nicht immer gleich. Mit dem Umrechnungsfaktor wird der vom Erdgaszähler festgestellte Kubikmeter-Verbrauch in die Wärmeeinheit Kilowattstunde (kWh) umgerechnet. Der Umrechnungsfaktor für Erdgas setzt sich aus dem Brennwert und der Zustandszahl zusammen.

Zum Thema Strom 

Sie haben einen hohen Stromverbrauch und wissen nicht woher?

Wir bieten in unserem Kundencenter kostenlos Strommessgeräte an, mit denen die Ursache des hohen Stromverbrauchs ermittelt werden kann. Es wird lediglich eine Kaution i.H.v. 20 € fällig, welche nach Rückgabe innerhalb von 2 Wochen wieder erstattet wird.

Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

Der Strompreis beinhaltet folgende Komponenten:

Vertriebsanteil: Im Vertriebsanteil ist der Energiepreis enthalten. Er ist der eigentliche „Strompreis“. Der Strom wird an der Strombörse in Leipzig gehandelt. Der Energiepreis zuzüglich Abrechnungs- und Abwicklungskosten sowie Marge ist der Vertriebsanteil, den wir Ihnen als Stromanbieter berechnen.

Netzkosten/Netznutzungsentgelte: Diese werden für die Durchleitung von Strom vom Kraftwerk bis zu Ihnen erhoben. Sie dienen dem Ausbau, Erhalt und Neubau des Netzes und werden vom Staat durch die Bundesnetzagentur genehmigt und reguliert.

Konzessionsabgabe: Das ist die Abgabe, die Energie- und Wasserversorger an öffentliche Gebietskörperschaften für die Nutzung öffentlicher Wege leisten müssen, wenn sie Sie als Verbraucher versorgen.

KWKG-Umlage: Mit der Umlage gemäß Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz wird die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme aus Gas gefördert, um die CO2-Emissionen zu reduzieren.

EEG-Umlage: Die Umlage gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz fördert die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, diese wurde zum 01. Juli 2022 abgeschafft.

§19-Umlage: Die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) regelt u. a. in § 19 Abs. 2 die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von der Zahlung der Netznutzungsentgelte. Die Mindereinnahmen werden von allen anderen Stromkunden erlöst.

Offshore-Umlage: Diese Umlage deckt die Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks.

Abschalt-Umlage: Das ist eine Umlage zur Vorhaltung von Abschaltleistung nach der „Verordnung zu abschaltbaren Lasten“.

Stromsteuer: Die Stromsteuer basiert auf dem Stromsteuergesetz und regelt die Besteuerung des Stromverbrauchs.

Mehrwertsteuer: Die Mehrwertsteuer wird zu allen Preisbestandteilen hinzugerechnet, so dass sich dann der zu zahlende Brutto-Endpreis ergibt.

 

 

CO2-Bepreisung  

Warum muss ich die CO2-Steuer bezahlen?

Jeder, der Kohlenstoffdioxid ausstößt, muss die CO2-Steuer zahlen.
Alle Energieversorger sind verpflichtet, für die durch Verbraucher verursachten Treibhausgase Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten zu erwerben. Die Kosten für diese Zertifikate schlagen sich in der Preisgestaltung bei Erdgasprodukten nieder und werden somit verursachungsgerecht von Ihnen, den Erdgasverbrauchern, getragen. Als Erdgaskunde sind Sie daher von der CO2-Bepreisung betroffen – unabhängig davon, bei welchem Anbieter Sie sind und welchen Tarif Sie haben.

Seit 2021 zahlen Sie auf Erdgas, Heizöl, Benzin oder Diesel den CO2-Preis. Die Belastung erhöht sich bis 2026 jährlich. Für das Jahr 2023 ist laut der Politik der CO2-Preis ausnahmsweise nicht gestiegen. Ab 2024 ist der CO2 Preis um 0,18 Cent/kWh netto gestiegen.

 

In welchem Fall betrifft mich die CO2-Bepreisung nicht?

Heizen Sie Ihren Haushalt mit Strom aus erneuerbaren Energien, wie zum Beispiel Solarstrom, Windkraft, Biogas oder auch mit der Wärmepumpen-Technologie, so entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten durch die CO2-Bepreisung. Fahren Sie ein Elektroauto, sind hierfür ebenfalls keine Mehrkosten in Form einer CO2-Abgabe fällig.

Was ist das Kostenaufteilungsgesetz für Kohlendioxid (CO2KostAufG)?

Seit dem 1. Januar 2023 gilt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz, mit dem Vermieter nun stärker an den anfallenden CO2-Kosten beteiligt werden. Dies gilt für Abrechnungszeiträume, die an oder nach diesem Datum begonnen haben. Es sollen Anreize für die Vermieterseite geschaffen werden, Gebäude energetisch zu sanieren und/oder klimafreundliche Heizsysteme zu installieren. Auch soll es Mieter zu energieeffizientem Verhalten anregen.

Das Gesetz gilt nur für brennstoffbetriebene Heizungen und Fernwärmeanschlüsse (z. B. Gasheizungen, Ölheizungen, Kohleheizungen, Fernwärmeheizungen). Es gilt nicht für strombetriebene Heizungen (z. B. Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen). Bei strombetriebenen Heizungen werden folglich keine CO2-Kosten aufgeteilt.

Die prozentuale Verteilung der Kosten für den Vermieter und Mieter, richten sich nach der energetischen Einstufung des Wohngebäudes innerhalb des 10-Stufen-Modells. Die entscheidende Bezugsgröße ist dabei der CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche pro Jahr des beheizten Gebäudes.